Bundeskabinett plant Änderung zum Insolvenzrecht
Artikel vom: 19.08.2009
Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit einer Änderung zum Insolvenzrecht befasst. Die Regelung soll als Gesetzentwurf durch die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Der Vorschlag sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Damit würde auch nach dem 1.1.2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz führen, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht.
Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst 2008 geändert. Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es kommt also darauf an, ob die so genannte Fortführungsprognose positiv ausfällt, beispielsweise, weil ein Betrieb den Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und damit seine Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gewährleistet ist.
Weitere Informationen über die Änderung des Überschuldungsbegriffs finden
hier.
(BMJ / STB Web)
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