Kurzarbeit: Rückerstattung von Sozialversicherungs-
beiträgen an Betriebe
Artikel vom: 17.08.2009
Für Kurzarbeit wenden die betroffenen Betriebe in Deutschland 2009 zwischen 4,2 und 6,2 Milliarden Euro auf, geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
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Die Kosten für die Betriebe hängen nicht zuletzt ab von der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit. Bietet ein Unternehmen während der Kurzarbeit Weiterbildungen an oder dauert die Kurzarbeit bereits länger als sechs Monate, werden die auf die Kurzarbeit entfallenden Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet. Selbst in diesem Fall verbleiben dem Unternehmen für die ausgefallene Arbeitszeit laut IAB-Studie aber noch durchschnittlich 24 Prozent der Personalkosten, beispielsweise durch den Urlaubsanspruch der Kurzarbeiter und andere Lohnnebenkosten.
Bei Kurzarbeit bis zu sechs Monaten ohne Weiterbildung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Dann muss der Betrieb im Durchschnitt sogar 35 Prozent der Personalkosten für die ausgefallene Arbeitszeit selbst tragen. Wenn die Betriebe aufgrund tariflicher Vereinbarungen Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld an ihre Beschäftigten zahlen, sind die Kosten noch höher – im Extremfall kann der Wert dann bei 48 Prozent der Personalkosten liegen.
Diese sogenannten "Remanenzkosten" seien der Preis, den die Betriebe für das Halten ihrer eingearbeiteten Belegschaften zahlen, erklären die Autoren der IAB-Studie. Alternativ müssten Unternehmen Mitarbeiter entlassen, in vielen Fällen Abfindungen zahlen und im nächsten Aufschwung neue Mitarbeiter suchen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von Personalmanagement-Experten bei gering Qualifizierten auf 7.000 Euro und bei Qualifizierten auf 32.000 Euro geschätzt.
Das IAB prognostiziert in der Studie rund 1,1 Millionen Kurzarbeiter im Jahresdurchschnitt 2009. Entsprechend den bisherigen Beobachtungen würden dabei im Mittel 38 Prozent der normalen Arbeitszeit ausfallen. Bei einer durchschnittlichen Jahresarbeitszeit von 1500 Stunden wären das rund 630 Millionen Ausfallstunden im Jahr 2009. Die Remanenzkosten würden in der Regel rund sieben bis zehn Euro pro Stunde betragen. In der Summe errechnen die Autoren der Studie Kosten in Höhe von 4,2 bis 6,2 Milliarden Euro für die Betriebe. Dies entspreche 0,4 bis 0,6 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Brutto-Lohn- und Gehaltssumme.
Die IAB-Studie steht
hier zum Download zur Verfügung.
(IAB / STB Web)
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vom 17.08.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
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