Leistungen eines in einer Rechtsanwaltskanzlei als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts
Artikel vom: 05.08.2009
Mit Schreiben vom 28. Juli 2009 äußert sich das BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen eines in einer Rechtsanwaltskanzlei als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwalts.Dessen Umsätze sind danach der Kanzlei zuzurechnen. Dies gilt sowohl für einen angestellten als auch für einen an der Kanzlei als Gesellschafter beteiligten Rechtsanwalt, selbst wenn dieser ausschließlich als Insolvenzverwalter tätig ist und im eigenen Namen handelt.
Die Rechtsanwaltskanzlei rechne über diese Umsätze im eigenen Namen und unter Angabe ihrer eigenen Steuernummer ab. Es fände insofern kein Leistungsaustausch zwischen der Rechtsanwaltskanzlei und dem Rechtsanwalt statt.
Für vor dem 1. Januar 2010 ausgeführte Leistungen wird es - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers - nach dem BMF-Schreiben nicht beanstandet, wenn der für die Rechtsanwaltskanzlei tätige Rechtsanwalt seine Tätigkeiten als Insolvenzverwalter im eigenen Namen abrechnet bzw. abgerechnet hat.
Das BMF-Schreibens vom 28. Juli 2009 (IV B 8 - S 7100/08/10003) kann
hier heruntergeladen werden.
(BMF / STB Web)
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