Neue Kfz-Steuer: Finanzämter suchen für Bürger günstigste Lösung
Artikel vom: 13.07.2009
Für alle Fahrzeuge die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmalig zugelassen wurden und mindestens der EURO-4-Norm entsprechen, suchen die Finanzämter nach der für den Halter günstigsten Besteuerung. Das teilte die Oberfinanzdirektion Koblenz mit.
Hintergrund ist die seit dem 1. Juli 2009 in Kraft getretene neue Kfz-Steuer, die eine Übergangsregelung für diese Fahrzeuge vorsieht. Aufgrund ihres geringen Schadstoffausstoßes sind diese Fahrzeuge zwar für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. 17.000 Halter haben aber bereits einen Steuerbescheid nach alter Rechtslage (Hubraumbesteuerung) erhalten.
Die Finanzämter prüfen nun von Amts wegen, ob es für diese Fahrzeuge günstiger ist, nach der alten Hubraumbesteuerung oder nach der neuen CO2-Steuer (Schadstoffausstoß) zu verfahren.
Ist die CO2-Steuer die günstigere Variante, werden geänderte Steuerbescheide erstellt, die für die Zahlung nach der einjährigen Steuerbefreiung gelten.
Die Halter der betroffenen Fahrzeuge erhalten die neuen Steuerbescheide automatisch ohne eigene Veranlassung. Eine Rückfrage bei den zuständigen Finanzämtern ist daher nicht erforderlich.
Halter, deren Fahrzeuge darüber hinaus der Euro-5-Norm entsprechen und deren Erstzulassung ebenfalls im Zeitraum vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 lag, werden sogar für zwei Jahre von der Steuer befreit.
(OFD Koblenz / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt
vom 13.07.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten
(Rechts-) Stand entsprechen.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren: