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Bundestag beschließt Bürgerentlastungsgesetz

Artikel vom: 19.06.2009

Der Bundestag hat am Freitag, 19. Juni 2009, das Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet. Danach sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab Januar 2010 steuerlich deutlich besser absetzbar.

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In dem Gesetz enthalten sind auch befristete Änderungen der Unternehmenssteuerreform, die Betrieben die Chance bieten sollen, besser durch die Finanzkrise zu kommen. Ebenfalls angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Energiesteuergesetzes, das die Senkung der Steuer auf Agrardiesel vorsieht.


Sonstige Vorsorgeaufwendungen weiterhin absetzbar

Entgegen dem ursprünglichen Entwurf, der als "Gegenfinanzierung" vorsah, sonstige Vorsorgeaufwendungen wie Arbeitslosen- oder Unfallversicherung von der Freistellung auszunehmen, bleiben alle bisher abzugsfähigen Versicherungen auch in Zukunft absetzbar. Zu beachten ist allerdings, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur bis zu der Höhe, die den gesetzlichen Basisleistungen entspricht, abziehbar sind.

Die Entlastung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, das im Februar letzten Jahres die Regelungen des Einkommensteuergesetzes zum Sonderausgabenabzug von privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen für verfassungswidrig erachtete. Der Abzug sei zu niedrig veranschlagt.

Praktisch in letzter Minute wurden auf Drängen der Regierungskoalition Änderungen an der Sanierungsklausel für Unternehmen in den Gesetzentwurf aufgenommen. Damit sollen Unternehmen für zwei Jahre befristet bei der Übernahme eines anderen Unternehmens dessen Verlustvorträge steuerlich besser nutzen können.


(STB Web)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 19.06.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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