Neuerliche Änderungen beim Bürgerentlastungsgesetz: 'Sanierungsklausel' soll Unternehmen helfen
Artikel vom: 18.06.2009
Anlässlich der öffentlichen Diskussion über diverse prominente Sanierungsfälle hat sich der Finanzausschuss am 17. Juni erneut mit dem eigentlich schon abgeschlossenen "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" befasst und Änderungen an der darin enthaltenen so genannten Sanierungsklausel für Unternehmen (§ 8c KStG) beschlossen.
Damit sollen Unternehmen für zwei Jahre befristet bei der Übernahme eines anderen Unternehmens dessen Verlustvorträge steuerlich besser nutzen können.
Der geänderte Gesetzentwurf sieht vor, dass der Unternehmenserwerb zum Zwecke der Sanierung erfolgt sein muss, wenn dessen Verlustvorträge steuerlich genutzt werden sollen. Voraussetzung ist, dass auch 5 Jahre nach dem Erwerb die Lohnsumme einen Wert von 80 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme nicht unterschreitet. Wenn die Arbeitnehmervertreter einem Arbeitsplatzabbau zustimmen, kann dieser Wert aber auch unterschritten werden.
Ein weiteres Kriterium ist die Zuführung von neuem Betriebsvermögen (mindestens 25 Prozent) in die zu übernehmende Firma. Die Bundesregierung wies in der Sitzung darauf hin, dass für die Nutzung des Verlustvortrages nur eines der beiden Kriterien (Arbeitsplätze oder Betriebsvermögen) erfüllt sein müsse. In der ursprünglichen Version des Entwurfs hätten beide Kriterien zusammen erfüllt sein müssen. Der Höhe des Zuführungsbetrags beim Betriebsvermögen sei als Ausgleich von 15 auf 25 Prozent erhöht worden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich überrascht, dass das Gesetz wieder auf die Tagesordnung kam und für die Nutzung des Verlustvortrages ein Kriterium gestrichen werde. Die Fraktion fragte, ob die Regierung damit Opel, Arcandor oder anderen Firmen helfen wolle. Dass durch die Änderung Arbeitsplätze gerettet werden könnten, glaubt die Fraktion nicht. Auch die FDP-Fraktion zeigte sich überrascht und warf der Koalition vor, nicht alle Gründe für die schnelle Änderung genannt zu haben. Insgesamt seien die Korrekturen an der Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform eine "absurde Gesetzgebung". Nach Ansicht der Unionsfraktion reichen die Korrekturen nicht aus, um die Folgen der Krise zu überwinden. Die Unternehmensbesteuerung bleibe ein Thema für die nächste Legislaturperiode.
Die Bundesregierung bestätigte, im Verlauf der Diskussion über Sanierungsfälle, zu denen auch, aber nicht nur Opel gehöre, sei der Änderungsbedarf erkannt worden. Die Maßnahme sei aber keineswegs nur auf ein Unternehmen bezogen, was auch an den durch die Änderung erwarteten jährlichen Steuermindereinnahmen von 300 Millionen Euro deutlich werde.
(hib / STB Web)
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