Umfangreiche Änderungen am Regierungsentwurf für das Bürgerentlastungsgesetz
Artikel vom: 27.05.2009
(hib / STB Web)
Der Finanzausschuss hat umfangreiche Änderungen an dem Entwurf der
Bundesregierung für das Bürgerentlastungsgesetz vorgenommen, mit dem
Bürger und Unternehmen in Milliardenhöhe steuerlich entlastet werden
sollen.
Nach dem Entwurf werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 voll steuerlich absetzbar, soweit sie dazu dienen, ein "sozialhilferechtlich gewährleistetes Leistungsniveau" zu sichern. Das bedeutet, dass Beitragsanteile, die über eine Grundversorgung hinausgehen, etwa Beiträge für ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder für Chefarztbehandlung, nicht berücksichtigt werden sollten.
Krankenversicherungs- und PflegebeiträgePer Änderungsantrag setzte die Koalition jetzt im Ausschuss durch, dass auch solche Beitragsanteile oder auch Beiträge für private Pflegeversicherungen absetzbar werden, soweit sie zusammen mit den anderen Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen die Summe von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige pro Jahr nicht überschreiten.
Diese Veränderung soll besonders Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen zugute kommen. Bisher waren Versicherungsbeiträge bis zu einer Höhe von 1.500 Euro (Selbstständige: 2.400 Euro) als Sonderausgaben abzugsfähig. Auch die Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer wird erhöht, damit sich die erhöhte Absetzbarkeit bei den Arbeitnehmern sofort auf dem Lohnstreifen bemerkbar macht.
Der Bund der Steuerzahler erachtet die bessere Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zumindest als einen "Schritt in die richtige Richtung". Allerdings sei es bedenklich, dass die Abzugsfähigkeit von weiteren notwendigen Vorsorgeaufwendungen – wie die zur Arbeitslosenversicherung – gestrichen werden soll.
Volljährige Kinder und SchülerVolljährige Kinder können in Zukunft mehr verdienen, ohne dass die Eltern den Kindergeldanspruch verlieren. Der Betrag soll von 7.680 auf 8.004 Euro steigen. Die Auszahlung der neuen Leistung für Schulbedarf von Kindern aus Haushalten, die Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen, soll ausgeweitet werden. Den bisher auf Schüler bis zur 10. Klasse beschränkten Jahresbetrag von 100 Euro soll es künftig auch für Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 geben.
Veränderung der ZinsschrankeEin wichtiger Punkt der steuerlichen Entlastung der Unternehmen ist die von der Koalition per Änderungsantrag durchgesetzte Veränderung der Zinsschranke. Ziel dieser Schranke ist es, durch eine Beschränkung des Betriebskostenabzugs von Zinsen steuerschädliche Gestaltungen von Unternehmen zu verhindern. Durch Fremdfinanzierungen könnte sonst der in Deutschland steuerpflichtige Gewinn reduziert werden.
Die zur Schonung kleinerer Unternehmen eingeführte Freigrenze bei der Schranke wird von einer auf drei Millionen Euro erhöht, gilt aber nur für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25. Mai 2007 beginnen und vor dem 1. Januar 2010 enden. Die bei der Umsatzsteuer für kleinere Unternehmen mögliche Ist-Besteuerung wird ausgeweitet. Das heißt, dass die Unternehmen die den Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer erst an das Finanzamt entrichten müssen, wenn die Rechnung tatsächlich bezahlt worden ist. Die dafür maßgebliche Umsatzgrenze wird auf 500.000 Euro verdoppelt.
Diese Maßnahme, mit der den Unternehmen zusätzliche Liquidität verschafft werden soll, soll schon zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten, aber Ende 2011 wieder auslaufen.
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