Scharfe Kritik an geplanter Abschaffung des Abzugs von Beiträgen für Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeit
Artikel vom: 22.04.2009
(hib / STB Web) In einer heutigen Anhörng des Finanzausschusses zum Entwurf eines
Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von
Vorsorgeaufwendungen haben die meisten Experten die von der
Bundesregierung geplante Abschaffung der steuerlichen Berücksichtigung
von Beiträgen für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und
Berufsunfähigkeit scharf kritisiert.
Einhellig begrüßt wurde in der Anhörung dagegen die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vorgesehene stärkere steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass Bezieher höherer Einkommen erneut stärker entlastet würden als Menschen mit geringem Einkommen.
Der
Deutsche Steuerberaterverband (DStV)lobte die stärkere Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen. Dieser Teil sei verfassungskonform umgesetzt. Bei der Streichung der anderen Beiträge stelle sich jedoch die Frage, ob dies mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Freistellung des Existenzminimums zu vereinbaren sei. Die vorgesehene Günstigerprüfung, bei der das Finanzamt prüfen muss, ob die alte oder die neue Rechtslage bei der Absetzbarkeit dieser Sonderausgaben für den Steuerzahler günstiger ist, bezeichnete der Steuerberaterverband als "äußerst kompliziert".
Der
Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisierte, dass der Gesetzgeber wie so oft erst auf Druck der Gerichte tätig geworden sei. Die Organisation unterstützte die Forderung des Bundesrates, im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben auch den Sonderausgabenzug von privaten Steuerberatungskosten wieder zuzulassen. Weiter erklärte die Organisation, es wäre besser gewesen, die Beitragszahler bereits früher als geplant ab 2010 steuerlich zu entlasten. Das wäre ein wirksamer Beitrag für ein Konjunkturprogramm gewesen.
Die
Deutsche Steuergewerkschaft bezeichnete die verbesserte Abzugsmöglichkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als "teurere und kompliziertere Variante". Es wäre besser und billiger gewesen, den steuerlichen Grundfreibetrag zu erhöhen. Die Organisation befürchtet "größten Ärger in den Finanzämtern". Die Steuerzahler seien in diesem Bereich "unerbittlich". Die Steuergewerkschaft empfahl einen begrenzten Betrag zur Absetzbarkeit von Beiträgen an diese Versicherungen. Damit könne man sich auch die Günstigerprüfung sparen.
Der
Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine vertrat die Ansicht, rein fiskalische Gründe hätten zur Ausgrenzung der Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung geführt. Die Organisation sah dies als "verfassungsrechtlich höchst problematisch" an.
Allerdings wiesen mehrere Sachverständige auf Fragen von Abgeordneten darauf hin, dass nach heutiger Rechtslage die Beiträge zu diesen Versicherungen zwar bei der Steuererklärung angegeben werden könnten, sich aber in vielen Fällen nicht auswirken würden, da mit den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen die Höchstgrenzen bereits überschritten seien.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt
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