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Zahlreiche Verfahren wegen Nachteilsausgleichszahlungen anhängig

Artikel vom: 16.04.2009

(FG Düsseldorf / STB Web) Wie das Finanzgericht Düsseldorf aktuell mitteilte, sind dort ca. 50 Verfahren anhängig, in denen sich Arbeitnehmer gegen geänderte Einkommensteuerbescheide wenden, mit denen die Wohnsitzfinanzämter Steuernachforderungen festsetzen. Es handelt sich dabei sowohl um Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung als auch Hauptsacheverfahren.
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Ausgangspunkt des Streits sind Sonderzahlungen, die die Arbeitgeber in Zusammenhang mit dem Wechsel der Zusatzversorgungskasse geleistet haben und die in den Jahren 2002 bis 2005 zu Unrecht der Lohnversteuerung unterworfen worden waren. Zum Ausgleich dieser fehlerhaften Besteuerung haben die Arbeitgeber die versteuerten Nachteilsausgleichszahlungen im Jahr 2006 als negativen Arbeitslohn beim laufenden Arbeitslohn berücksichtigt.

Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Arbeitgeber damit den steuerpflichtigen Arbeitslohn zu Unrecht gemindert haben.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.04.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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