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Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuerbescheid erfolglos

Artikel vom: 01.04.2009

(BVerfG / STB Web) Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von Eltern dreier Kinder, die sich gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde für ihr selbst genutztes Hausgrundstück richtet, nicht zur Entscheidung angenommen.
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Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen diesen Grundsteuerbescheid vor den Fachgerichten waren ohne Erfolg geblieben. Die Beschwerdeführer hatten zuvor weder den ergangenen Einheitswertbescheid noch den Grundsteuermessbescheid des Finanzamts mit Erfolg angefochten.

Die Erhebung der Grundsteuer als solche begegne nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen Bedenken, so die Karlsruher Richter. Ebenfalls sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Grundsteuer grundsätzlich ohne Rücksicht auf die familiären Verhältnisse des Grundbesitzers erhoben werde, denn dies entspreche ihrem Charakter als
Objektsteuer.

Behauptete Mängel im System der Grundstücksbewertung hätte n im Rahmen der allein gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde und die ihn bestätigenden Gerichtsentscheidungen erhobenen
Verfassungsbeschwerde nicht berücksichtigt werden können. Diese Rügen hätten sich gegen Feststellungen und Festlegungen der Grundlagenbescheide des Finanzamts gerichtet. Würden diese nicht mit Erfolg angefochten, ist die Gemeinde im Rahmen des Erlasses des Grundsteuerbescheides an den Inhalt der Grundlagenbescheide, die die Grundstücksbewertung abschließend regeln, gebunden.

(BVerfG, Beschluss vom 18.02.2009 – 1 BvR 1334/07 –)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 01.04.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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