Umfangreiche Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten
Artikel vom: 09.02.2009
(STB Web) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie vorgelegt, der umfangreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht.
Betroffen sind im Schwerpunkt die einschlägigen Vorgaben im
BGB für Kreditinstitute und E-Geld-Institute sowie die Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte oder Lastschrift. Die Neufassung der Verbraucherkreditlinie passt verbraucherrechtliche Bestimmungen an, beispielsweise zu Werbung, vertraglichen Informationen, Widerruf und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses.
Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Regelungsgehalt der
BGB-Informationspflichten-Verordnung in das Einführungsgesetz zum
BGB überführt und um Vorschriften zu Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten ergänzt werden soll. Dies, so die Begründung, ermögliche eine deutliche Vereinfachung der Regelungen im
BGB. Zudem werde erreicht, dass auch die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung Gesetzesrang erhielten, womit bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt würden.
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