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Umfangreiche Änderungen bei Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten

Artikel vom: 09.02.2009

(STB Web) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie und der Verbraucherkreditlinie vorgelegt, der umfangreiche Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht.
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Betroffen sind im Schwerpunkt die einschlägigen Vorgaben im BGB für Kreditinstitute und E-Geld-Institute sowie die Zahlungsverfahren wie Überweisung, Zahlungskarte oder Lastschrift. Die Neufassung der Verbraucherkreditlinie passt verbraucherrechtliche Bestimmungen an, beispielsweise zu Werbung, vertraglichen Informationen, Widerruf und zur Berechnung des effektiven Jahreszinses.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Regelungsgehalt der BGB-Informationspflichten-Verordnung in das Einführungsgesetz zum BGB überführt und um Vorschriften zu Verbraucherkrediten und Zahlungsdiensten ergänzt werden soll. Dies, so die Begründung, ermögliche eine deutliche Vereinfachung der Regelungen im BGB. Zudem werde erreicht, dass auch die Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung Gesetzesrang erhielten, womit bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt würden.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.02.2009, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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