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Artikel vom: 22.09.2008
Daneben schlagen die Länder Änderungen bei den Regelungen zur Abgeltungssteuer, zur Absetzbarkeit des Schulgeldes auch bei privaten berufsbildenden Ergänzungsschulen wie Wirtschaftsgymnasien, Handels- und Sprachschulen, zur Ausweitung und Anhebung von Fördertatbeständen für haushaltsnahe Dienstleistungen auf 25 Prozent, zur Grundsteuer für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, zur Besteuerung von Windkraftanlagen, zur Bemessungsgrundlage der Zuschlagssteuer, zum Kapitalsteuerabzug, zum Altersentlastungsbetrag bei beschränkt Steuerpflichtigen, zur Einschränkung der derzeitigen Privilegierung steueroptimierter Investmentfonds, zur so genannten Mantelkaufregelung, zum gemeindlichen Hebesatz sowie zu kommunalen Mitteilungspflichten an Finanzbehörden vor.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.09.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
09.02.2012