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Zukünftig keine Fahrzeugzulassung bei Kfz-Steuerschulden

Artikel vom: 01.07.2008

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In Niedersachsen können Fahrzeughalter ihre Kraftfahrzeuge bei den Zulassungsstellen nur noch um- und anmelden, wenn sie keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände haben.

Seit Juli dieses Jahres werden die niedersächsischen Zulassungsbehörden daher bei jeder Kfz-An- oder Ummeldung computergestützt überprüfen, ob die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter bei einem der niedersächsischen Finanzämter Kraftfahrzeugsteuerschulden hat. Betragen diese mehr als zehn Euro, wird der Zulassungsvorgang abgebrochen. Die Zulassung wird erst erteilt, nachdem die Rückstände beim zuständigen Finanzamt ausgeglichen worden sind.

In 2007 gab es in dem Bundesland mehr als 190.000 Fälle, in denen die Kraftfahrzeugsteuer nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Dadurch seien zusätzliche Verwaltungskosten im sechsstelligen Bereich entstanden, hieß es zur Begründung.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 01.07.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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