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Bundestag bringt GmbH-Reform auf den Weg

Artikel vom: 26.06.2008

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Entgegen den ursprünglichen Plänen wird das erforderliche Stammkapital nun nicht auf 10.000 Euro gesenkt, sondern liegt weiterhin bei 25.000 Euro.

Das heute beschlossene MoMiG hat bedeutende Änderungen erfahren: So enthält das Gesetz nun zwar eine Einstiegsvariante der GmbH, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen. Das Mindeststammkapital der normalen GmbH wird nicht herabgesetzt, es bleibt bei 25.000 Euro.

Weitere wichtige Regelungen im Überblick:

  • Um Geschäftspartnern den Einblick zu erleichtern, gilt künfitg nach dem Vorbild des Aktienregisters nur derjenige als Gesellschafter, der in die Gesellschafterliste eingetragen ist.
  • Im Handelsregister muss künftig eine inländische Geschäftsanschrift eingetragen werden.
  • Im Fall der Insolvenz gilt: Hat ein Gesellschafter der GmbH Vermögenswerte zur Nutzung überlassen, kann er künftig seinen Aussonderungsanspruch während der Dauer des Insolvenzverfahrens, höchstens aber für eine Zeit von einem Jahr ab dessen Eröffnung, nicht geltend machen.
  • Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) sollen Musterprotokolle eingeführt werden, der Gesellschaftsvertrag muss dennoch weiterhin notariell beurkundet werden.
Nach derzeitigem Stand soll das MoMiG im Oktober/November 2008 in Kraft treten.

Die Details des aktuellen Entwurfs finden Sie hier.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.06.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

02.09.2010

 
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