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Artikel vom: 26.06.2008
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Entgegen den ursprünglichen Plänen wird das erforderliche Stammkapital nun nicht auf 10.000 Euro gesenkt, sondern liegt weiterhin bei 25.000 Euro.Das heute beschlossene MoMiG hat bedeutende Änderungen erfahren: So enthält das Gesetz nun zwar eine Einstiegsvariante der GmbH, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen. Das Mindeststammkapital der normalen GmbH wird nicht herabgesetzt, es bleibt bei 25.000 Euro.
Weitere wichtige Regelungen im Überblick:
Die Details des aktuellen Entwurfs finden Sie hier.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.06.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
02.09.2010