Maßnahmen gegen Schwarzarbeit vorgestellt
Artikel vom: 05.06.2008
Mit einem Aktionsprogramm mit dem sprechenden Titel "Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" will die Bundesregierung Schwarzarbeit bekämpfen. Das Maßnahmenbündel, das u. a. eine sofortige Meldepflicht für die Sozialversicherung in bestimmten Branchen vorsieht, wurde vom Kabinett verabschiedet.
Der Entwurf des Aktionsprogramms "Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt" enthält ein ganzes Bündel an Maßnahmen, die Schwarzarbeit bekämpfen sollen:
- Jeder, der in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen arbeitet, soll bei der Arbeit künftig seine Ausweispapiere dabei haben.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelung zu kontrollieren. Halten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht daran, können sie mit einem Bußgeld belegt werden.
- Arbeitgeber in bestimmten Branchen sollen ihre Mitarbeiter sofort bei Beschäftigungsaufnahme zur Sozialversicherung melden - nicht erst mit der nächstfolgenden Lohnabrechnung wie es momentan der Fall ist. Damit soll verhindert werden, dass ein Arbeitgeber vorgibt, der Arbeitnehmer sei erst seit kurzer Zeit bei ihm beschäftigt.
- Elektronische Registrierkassen und Taxameter sollen besser überprüft werden können; dazu wird die Abgabenordnung geändert.
- Auf ausgewählten Großbaustellen sollen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauerhafte Prüfungsstützpunkte eingerichtet werden.
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