Artikel-Archiv:

Sie sind hier: Startseite » Fachartikel & News »

Schrift:

Sepa-Lastschrift parallel neben deutschem Lastschriftverfahren

Artikel vom: 14.05.2008

Anzeige


(STB Web) Die Interessenorganisation der Banken in der EU will nach dem Überweisungsverfahren nun auch ein Lastschriftverfahren für grenzüberschreitende Zahlungen einführen. Anders als bei der in Deutschland üblichen Einzugsermächtigung ist die Sepa-Lastschrift nur dann gültig, wenn der Kunde die Zahlung mittels Unterschrift gegenüber seiner Bank bestätigt.

Ab November 2009 soll es die EU-Lastschrift geben, bis dahin müssen die Beschlüsse des EU-Rates in geltende nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Nach derzeitigem Stand soll das alte deutsche System parallel zur Sepa-Lastschrift weiterbetrieben werden können. Wie lange noch, ist allerdings unklar. Zurzeit betreiben sowohl die Wirtschaftsverbände als auch das Versicherungs- und Bankengewerbe massive Lobby-Arbeit und fordern Nachbesserungen. Denn im Vergleich zum deutschen Verfahren erhöht sich durch die Sepa-Lastschrift der Aufwand; das bedeutet für die Banken Gebühren, für die Händler Kosten.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.05.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
  • Kostenloser Steuerberater-Newsletter
  • Über 5.000 Abonnenten