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Artikel vom: 09.04.2008
2007 hat die Deutsche Rentenversicherung 73.542 Betriebe zur Überprüfung der Abgabenpflichtigkeit angeschrieben, von der Künstlersozialkasse (KSK) sind im selben Jahr rund 4.500 Unternehmen kontaktiert worden. Die Deutsche Rentenversicherung beabsichtigt, bis 2010 insgesamt etwa 280.000 von den rund drei Millionen deutschen Betrieben anzuschreiben. Jeweils in dem auf das Anschreiben folgenden Jahr werden diejenigen Betriebe geprüft, bei denen keine hinreichende Aufklärung der Abgabepflicht im schriftlichen Verfahren möglich war.
Verwerter künstlerischer und publizistischer Werke und Leistungen sind durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verpflichtet, rund fünf Prozent der Nettohonorarsumme, die für selbständige Künstler ausgegeben wurde, an die KSK zu entrichten. Seit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (STB Web berichtete) prüft nicht mehr nur die KSK, sondern auch die Deutsche Rentenversicherung Betriebe im Bezug auf ihre Abgabepflicht - und zwar in viel größerem Ausmaß, als das bisher die KSK leisten konnte. Die Ausweitung der Überprüfungen führte u. a. dazu, dass viele Betriebe erstmals überhaupt von ihrer Abgabenpflicht hörten.
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.04.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
09.02.2012