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Artikel vom: 20.02.2008
Die
Ursache dafür liegt darin, dass in diesem Zusammenhang
unglückliche Begriffe verwendet werden: Anstelle von "produktiv"
und "unproduktiv" schlage ich vor, "verrechenbar" und "nicht
verrechenbar" zu verwenden. So vermeidet man den negativen
Beigeschmack des Wortes "unproduktiv", dass man nichts
(Produktives) tut.
Die Begriffe sind nur der kleinere Teil eines Missverständnisses, das allerdings eine große Bedeutung für die Kanzleientwicklung hat. Nicht die verrechenbaren Stunden des Kanzleiinhabers/Partners bringen die Kanzlei weiter, sondern die nicht verrechenbaren Stunden – richtig eingesetzt – entscheiden über den langfristigen Erfolg der Kanzlei.
Um es auf den Punkt zu bringen:
Keine Regel ohne Ausnahmen: Verfügen Sie als Kanzleiinhaber/Partner einer größeren Kanzlei über Spezialwissen (z.B. Umgründungssteuerrecht, betriebswirtschaftliche Beratung, Sanierungsberatung, etc.) dann rechtfertigt diese Spezialisierung höhere verrechenbare Stunden in diesem Bereich.
Nicht
verrechenbare Zeit, sorgfältig geplant und investiert,
ermöglicht Ihnen, Mandantenbeziehungen zu verbessern, innovative
Dienstleistungen anzubieten, neue Märkte zu erschließen
und Mitarbeiter zu entwickeln. Nicht verrechenbare Stunden nicht zu
beachten bedeutet, die Zukunft nicht zu beachten.
Eine erste Analyse zeigt meist schnell, dass es sich bei den nicht verrechenbaren Stunden einer Kanzlei nicht gerade um Kleinigkeiten dreht. Und diese Zeit wird überwiegend unstrukturiert und ungeplant eingesetzt!
Stellen Sie sich folgende Frage: "Wie groß ist der Anteil der nicht verrechenbaren Zeit, der für Maßnahmen mit einem klaren Ziel geplant und verwendet wird?" Falls diese Zahl unter 20 % liegt, erschrecken Sie nicht. So geht es den meisten Kanzleien, was aber kein Grund sein oll, daran nicht etwas zu ändern.
Wenn man die Zeit nicht plant, verdrängt das Dringende das Wichtige. Daher besteht der erste wesentliche Schritt einer Verbesserung darin, nicht verrechenbare Stunden zu planen. Natürlich sollen und können Sie nicht 100 % der nicht verrechenbaren Stunden planen. Ein Teil wird immer durch "Verwaltung", Fachliteratur, Korrespondenz und alltägliches Kanzleigeschehen verbraucht werden, aber selbst dieser Bereich kann durch effiziente Arbeitsmethodik optimiert werden.
Ein
guter Start ist, dass Sie ca. 50 % Ihrer nicht verrechenbaren Zeit
klaren Aufgaben der Kanzleientwicklung widmen. Ähnliches gilt
für Ihre leitenden Mitarbeiter. Auch sie sollten die Hälfte
ihrer nicht verrechenbaren Zeit konkreten Projekten widmen. Zählen
Sie diese Stunden zusammen. Sie werden feststellen, dass Sie über
ein enormes Zeit- und damit Investitionspotenzial verfügen. Das
sollte Ihnen bewusst machen, wie sinnvoll es ist, diese
Zeit/Investition auch zu managen.
Ich möchte einige wesentlichen Fragen der Kanzleientwicklung herausgreifen. Überprüfen Sie für sich und Ihre Kanzlei, wie viel Zeit Sie dafür verwenden:
All diese Themen sind nicht neu. Ganz im Gegenteil, es sind "alte Zöpfe" erfolgreicher Kanzleientwicklung. Die alles entscheidende Frage ist nur, was Sie tagtäglich dafür tun, um diese Themen zielgerichtet und geplant anzugehen?
Ein erster – und wirkungsvoller – Ansatz ist, nicht verrechenbare Zeit mindestens genauso ernst zu nehmen, wie verrechenbare Zeit, sie genauso zu strukturieren und zu planen und sich selbst und alle Ihre Mitarbeiter für die Ergebnisse der Maßnahmen verantwortlich zu machen.
Die praktische Umsetzung kann in der Weise erfolgen, dass Sie in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) diese Themen mit Ihren Mitarbeitern in Form eines Meetings bearbeiten. Machen Sie die Bedeutung der Aufgaben klar. Vergeben Sie Projekte mit klaren Zeitbudgets, Verantwortlichkeiten und Endterminen. Seien Sie bei den Konsequenzen für das Nichteinhalten von Vereinbarungen genauso hart, wie Sie es im Fall der Verspätung eines Mandantenauftrages sind.
Wie
bei allen Dingen der Kanzleientwicklung gilt auch hier der Grundsatz:
"mäßig aber regelmäßig". Der Erfolg wird
sich einstellen. Nein, er ist dann einfach nicht aufzuhalten.
Unterschätzen Sie daher nicht die Bedeutung der nicht
verrechenbaren Stunden. Es geht um Ihre Zukunft.
Stefan
Lami ist Steuerberater und Unternehmensberater mit Schwerpunkt Beratung
und Coaching von Steuerberatungsunternehmen zu Themen der
Strategieentwicklung, Mitarbeiterführung, Honorargestaltung und
Klientenbeziehungen. Er ist Autor von "Klientenwünsche systematisch
erkennen und erfüllen" (Linde Verlag, Wien 2001, 2. Auflage 2007),
"Honorargestaltung gegen alle Regeln" (gemeinsam mit Gunther Hübner,
Manz Verlag, Wien 2005), "Bilanzpräsentationen erfolgreich und wirksam
gestalten" (Linde Verlag, Wien 2005)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.02.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.
09.02.2012