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Kabinett beschließt Erbrechtsreform

Artikel vom: 30.01.2008

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Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Reform des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen.

Ein wesentliches Ziel der Reform soll die Stärkung der Testierfreiheit sein. Außerdem sollen der demografische Wandel und das Anwachsen der pflegerischen Leistungen Angehöriger berücksichtigt werden. Ein Kurzüberblick über die geplanten Neuregelungen:

  • Die Pflichtteilsentziehung wird in Einzelfällen leichter möglich; es gilt eine einheitliche Regelung für alle.
  • Die Stundung wird unter erleichterten Voraussetzungen und für jeden Erben durchsetzbar.
  • Schenkungen finden für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs graduell immer weniger Berücksichtigung findet, je länger sie zurück liegen.
  • Pflegeleistungen werden beim Erbausgleich besser honoriert. Die Bewertung der Leistungen wird sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren.
Um Widersprüche zwischen Erb- und Verjährungsrecht aufzulösen, wird die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen abgekürzt und soll künftig einheitlich nur noch drei Jahre betragen.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.01.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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