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Änderung des Steuerberatungsgesetzes auf den Weg gebracht

Artikel vom: 23.01.2008

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Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP den Regierungsentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes in geänderter Fassung angenommen. Das Gesetz soll morgen in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.

Der Entwurf sieht vor, dass Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine künftig eine Bürogemeinschaft bilden können. Auch sollen sich Steuerberatungsgesellschaften die Rechtsform der GmbH & Co. KG geben können. Zudem sollen so genannte Syndikus-Steuerberater zugelassen werden, die neben ihrer selbstständigen Tätigkeit auch ein Anstellungsverhältnis eingehen können. Diese Angestelltentätigkeit soll allerdings auf Steuerberatungen beschränkt bleiben. Die steuerliche Beratung des eigenen Arbeitgebers soll nicht zugelassen werden, um Interessenkollisionen zu vermeiden. Die Abnahme der Steuerberaterprüfung verbleibt indes bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde, die Gebühren dafür steigen beträchtlich.

Weitere Änderungen am Regierungsentwurf betreffen die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie die Anhebung der Einkunftsgrenze für die Zulässigkeit einer Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine. Bislang ist es den Lohnsteuerhilfevereinen erlaubt, Arbeitnehmer in Steuersachen zu beraten, wenn deren andere Einkünfte als die aus nichtselbstständiger Arbeit 9.000 Euro (bei Einzelveranlagung) nicht übersteigen. Der Ausschuss hob diese Einkunftsgrenze auf 13.000 Euro an.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bedauerte insbesondere, dass die zunächst im Referentenentwurf enthaltene Befugniserweiterung für die Bilanzbuchhalter im Gesetz nun nicht mehr enthalten sei.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.01.2008, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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