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Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse

Artikel vom: 09.11.2007

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Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 15 Millionen Euro als Zuschuss des Bundes an die Künstlersozialkasse hat der Bundesfinanzminister auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugestimmt.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags mit.

Laut einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ergibt sich der höhere Bundeszuschuss im Vergleich zu der Veranschlagung aus einer entgegen bisherigen Annahmen gestiegenen Berechnungsgrundlage für die Beitragsbemessung.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.11.2007, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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