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Erstes Finanzgerichts-Urteil zur 'Riester-Zulage'

Artikel vom: 17.10.2007

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Das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg hat - soweit von hier aus ersichtlich - bundesweit erstmals über die Altersvorsorgezulage im Rahmen der sogenannten "Riester-Rente" entschieden.

Nach dem Altersvermögensgesetz haben in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte Anspruch auf eine solche Altersvorsorgezulage zu ihren Altersvorsorgebeiträgen. Die Zulage wird gewährt, wenn die Steuerpflichtigen die Altersvorsorgebeiträge auf einen auf ihren Namen lautenden Vertrag leisten, der nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist, oder Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erbringen.

Auch Ehegatten von in dieser Weise begünstigten Personen, die selbst eigentlich nicht begünstigt sind, können die Altersvorsorgezulage in Anspruch nehmen, aber nur dann, wenn sie einen entsprechend zertifizierten Vertrag abgeschlossen haben. Zahlen diese nur über ihren Ehegatten zulageberechtigten Steuerpflichtigen Beiträge in ihre eigene betriebliche Altersversorgung ein, besteht kein Zulageanspruch.

Aus diesem Grund wies das FG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 13. Juni 2007 (Az. 7 K 5216/05 B) die Klage einer Tierärztin ab, die nicht selbst Mitglied der gesetzlichen Pflichtversicherung war, deren Ehemann jedoch zum begünstigten Personenkreis gehörte. Diese Klägerin hatte aber selbst keinen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen.

Die Klägerin hat gegen das Urteil Revision eingelegt, so dass in letzter Instanz der Bundesfinanzhof (BFH) in München zu entscheiden haben wird (Az. X R 33/07).

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 17.10.2007, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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