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Bayern startet Gesetzesinitiative zur Reform des Steuerberatungsrechts

Artikel vom: 06.08.2007

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Auf Vorschlag von Finanzminister Kurt Faltlhauser hat das Bayerische Kabinett im Juli 2007 beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Reform des Steuerberatungsrechts in den Bundesrat einzubringen. Der Gesetzesvorschlag stützt sich auf die mit dem Bund und den Ländern abgestimmten Vorüberlegungen zur Novellierung des Steuerberatungsgesetzes. Die Bayern wollen das Recht der Steuerberater modernisieren, an neuere berufsrechtliche Entwicklungen bei verwandten freien Berufen anpassen und EU-tauglich machen.

Eine Einigung auf Bundesebene scheiterte bislang - wie auch schon 2004 - an den Bestrebungen des Bundesfinanzministeriums, insbesondere geprüften Bilanzbuchhaltern einige bisher den Steuerberatern vorbehaltene Tätigkeiten zu erlauben. "Die Befugniserweiterung für Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte lehnt Bayern entschieden ab! Wer steuerberatend tätig werden will, kann und soll die Steuerberaterprüfung ablegen. Es besteht überhaupt kein Bedarf, neben den umfassend ausgebildeten Steuerberatern eine Gruppe von Hilfssteuerberatern zu installieren", sagte Faltlhauser.

Die bayerische Reforminitiative umfasst insbesondere die Zulassung des Syndikus-Steuerberaters - für die sich übrigens auch die Bundestagsfraktion der SPD einsetzt -, die Ermöglichung der GmbH & Co. KG für Steuerberatungsgesellschaften, sowie die Möglichkeit, Kooperationen mit partnerschaftsfähigen Berufen einzugehen. Darüber hinaus wird damit die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht transformiert und für die Länder eine Öffnungsklausel zur Übertragung der Steuerberaterprüfung auf die Steuerberaterkammern eingeführt.

Der Gesetzesantrag des Freistaates Bayern kann vom Server des Bundesrats heruntergeladen werden:

Download (PDF)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 06.08.2007, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

09.02.2012

 
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