Artikel-Archiv:

Sie sind hier: Startseite » Fachartikel & News »

Schrift:

Fehlberatung durch Steuerberater: Wann beginnt die Verjährungsfrist bei Schadensersatzanspruch?

Artikel vom: 13.07.2007

Anzeige


Der Kläger hat seine Steuerberater wegen steuerlicher Fehlberatung in Anspruch genommen. Er beabsichtigte eine Firma zu gründen, wobei der Kläger den technischen Bereich eigenverantwortlich leiten und seine Ehefrau den kaufmännischen Bereich führen sollte. In dem Arbeitsvertrag aus dem Jahre 1991 wurde der Kläger als technischer Angestellter geführt, dementsprechend wurden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.

Nach einer Überprüfung stellte die Krankenkasse mit Bescheid aus dem Jahre 2004 fest, dass zu keiner Zeit ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Klägers mit seiner Ehefrau als Firmeninhaberin bestanden habe. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte daraufhin die entrichteten Beträge zur Arbeitslosenversicherung für die Zeit ab 1.12.1999 zurück, berief sich hinsichtlich der davor geleisteten Beiträge jedoch auf Verjährung. Der Kläger hat die beklagten Steuerberater auf Ersatz der für ihn im Zeitraum 1991 bis 1999 geleisteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Anspruch genommen.

Das Landgericht hat die Klage wegen Verjährung eventueller Schadensersatzansprüche abgewiesen. Die Berufung vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte keinen Erfolg.

Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat ausgeführt, dass für den Verjährungsbeginn nicht auf den Bescheid der Krankenkasse abzustellen sei. Die Verjährung beginne bereits mit der Zahlung der monatlichen Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Ansprüche vor November 1999 seien verjährt.

Der Senat setzt sich eingehend mit den Entscheidungen des BGH vom 12.02.2004 (NJW-RR 2004, 1358) und vom 14.07.2005 - IX ZR 284/01 MDR 2006, 21 und OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2006 - 6 U 23/06 - auseinander. Er vertritt die Auffassung, dass die fehlende Sozialversicherungspflicht des Klägers von Anfang an aufgrund der gegebenen Weisungsunabhängigkeit festgestanden habe und nicht erst mit Bescheid der Krankenkasse. Der Schaden sei nicht erst durch die Ermessensentscheidung der Bundesagentur für Arbeit, die Rückzahlung eines Teils der erhaltenen Beträge wegen Verjährung abzulehnen, entstanden.

Die Revision wurde zugelassen wegen der Frage, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt bei einem Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen Fehlberatung bei der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen, wodurch ein Arbeitnehmer zu Unrecht als sozialversicherungspflichtig angesehen wird und deshalb fortlaufend Sozialversicherungsbeiträge für diesen von dem Arbeitgeber entrichtet werden. Dieser Frage kommt grundsätzliche Bedeutung zu. Sie wurde von dem Bundesgerichtshof bisher noch nicht entschieden.

OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2007 (Az. 10 U 1477/06).

Sie können das Urteil in der Entscheidungsdatenbank der Justiz Rheinland-Pfalz nachlesen (www.justiz.rlp.de)


Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 13.07.2007, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
  • Kostenloser Steuerberater-Newsletter
  • Über 5.000 Abonnenten