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Bundesregierung hat Gesetzentwurf zur Reform der Unternehmensteuer beschlossen

Artikel vom: 14.03.2007

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In der heutigen Kabinettsitzung hat die Bundesregierung dem Entwurf zu einem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zugestimmt. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die große Koalition "auf die Fahne geschrieben", Deutschland fit zu machen im internationalen Steuerwettbewerb und zwar insbesondere durch international wettbewerbsfähige Steuersätze.

Konkret sollen die Steuersätze für Kapitalgesellschaften von 38,65 auf 29,83 Prozent abgesenkt werden. Davon erhofft sich die Bundesregierung, dass Gewinne, die in Deutschland erzielt werden, auch wieder stärker als bisher in Deutschland versteuert werden und die Verlagerung von Gewinnen ins Ausland weniger attraktiv wird.

In der Finanzplanung bedeutet dies für die Einnahmenseite nach kurzfristigem Einnahmenrückgang eine Steigerung der Steuerzahlungen von Unternehmen von fast 30 Prozent bis 2012.

Ein weiterer wesentlicher Eckpfeiler der Unternehmensteuerreform ist die faktische Belastungsneutralität zwischen den verschiedenen Rechtsformen. Ertragsstarke Personenunternehmen sollen zu ähnlichen Bedingungen Eigenkapital bilden können wie Kapitalgesellschaften, kleine Unternehmen sollen von der Rücklage nach § 7 g EStG profitieren.

Nach Schätzungen der Bundesregierung können über 88 Prozent der deutschen Personengesellschaften von den Neuregelungen profitieren.

Von der Unternehmensteuerreform erwartet man sich insgesamt die Steigerung der Investitionsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und eine Stärkung des Wachstumseffekts im bereits begonnenen Aufschwung.

Die Einführung einer Abgeltungssteuer ab 2009 als eine "moderne Kapitalertragsbesteuerung" rundet das Vorhaben ab.

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.03.2007, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

 

08.02.2012

 
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