25.06.2019 | Europäische Kommission
Seit 21. Juni 2019 können in einigen Ländern Europas über grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste erstmals kurze Formen von Patientenakten ausgetauscht werden.
So können Ärzte in Luxemburg digitale Patientenkurzakten von Reisenden aus Tschechien erhalten. Zusätzlich tauschen Finnland und Kroatien elektronische Verschreibungen aus: Finnische Bürger können nun in kroatischen Apotheken die von ihrem Arzt in Finnland elektronisch verordneten Medikamente abrufen. Seit Januar dieses Jahres konnten bereits über 2.000 finnische Patienten ihre Medikamente in Estland beziehen.
Die folgenden grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen werden nun schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt:
Elektronische Verschreibung und Patientenkurzakten
Einwilligung der Patienten erforderlich
Die Datenschutzvorschriften müssen strikt befolgt werden und die Patienten ihre Einwilligung erteilen, bevor diese Dienste genutzt werden können. Beide Dienste wurden durch die von der Europäischen Kommission finanzierte digitale eHealth-Diensteinfrastruktur ermöglicht, die die nationalen eHealth-Dienste verbindet und über die Gesundheitsdaten ausgetauscht werden können.
Nächste Schritte
Bis 2021 sollen die Dienste schrittweise in 22 EU-Ländern eingeführt werden: Sieben Mitgliedstaaten (Finnland, Estland, Tschechische Republik, Luxemburg, Portugal, Kroatien und Malta) nehmen diesen Austausch schrittweise bereits bis Ende 2019 auf. Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Slowenien, Spanien und Schweden sollen bis Ende 2021 folgen.
(Europ. Kommission / STB Web)
Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.06.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.