27.02.2019 | Bundesgesundheitsministerium

Kabinett verabschiedet Entwurf des Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

DKB

Das Bundeskabinett hat am 27. Februar 2019 dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt.

Künftig soll die Approbation als Psychotherapeutin oder als Psychotherapeut nach einem fünfjährigen Universitätsstudium erteilt werden. Für den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. Der neue Studiengang soll zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten werden.

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die Verkündung ist für die 2. Jahreshälfte 2019 vorgesehen. Ergänzend zu dem Gesetz wird noch eine Approbationsordnung entwickelt, die die Inhalte des Studiums und der psychotherapeutischen Prüfung näher regelt.

Ausführliche Informationen und den Dowload des Gesetzentwurfs bietet die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

(BMG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 27.02.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.