08.02.2019 | Meldungen

Privatinsolvenz: Schuldenschnitt nach drei Jahren gelingt oft nicht

Otto-Schmidt-Verlag

Zum 1. Juli 2014 wurde das Privatinsolvenzverfahren reformiert. Seit dem Start der Reform konnten 7,4 Prozent der Betroffenen die Restschuldbefreiung auf drei Jahre verkürzen.

Die Reform hatte unter anderem das Ziel, dass zahlungsunfähige Verbraucher schneller ihre Schulden loswerden können. Eine Bilanz nach eineinhalb Jahren zeigt jedoch, dass die Reform an der Mehrheit der betroffenen Verbraucher vorbeigeht.

Dies belegen aktuelle Zahlen des Informationsdienstleisters CRIFBÜRGEL. Vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2015 mussten in Deutschland 150.496 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 7,4 Prozent (11.170 Privatpersonen) von ihnen ist es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen. Der Trend zeigt zudem, dass es immer weniger Verbrauchern gelingt, die Restschuldbefreiung zu verkürzen. So meldeten von Anfang Juli bis Ende Dezember 2015 in Deutschland 48.491 Menschen eine Privatinsolvenz an. Davon erreichten 5,8 Prozent der Verbraucher (2.795) im gleichen Zeitraum 2018 die Restschuldbefreiung bereits nach drei statt wie üblich nach sechs Jahren. In den ersten beiden Halbjahren nach dem Start der Reform lag die Quote mit 8,3 Prozent bzw. 8,1 Prozent deutlich höher.

(CRIFBÜRGEL / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 08.02.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.