05.02.2019 | BMF-Schreiben

Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen

Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben herausgegeben, dass den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen auflistet.

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Das aktuelle BMF-Schreiben zählt nicht nur die gegenwärtig gültigen DBA auf, sondern beschreibt auch den Stand von Verhandlungen. Einige Abkommen, die in Kürze in Kraft treten sollen, werden rückwirkend anzuwenden sein.

In geeigneten Fällen seien Steuerfestsetzungen daher vorläufig durchzuführen, schreibt das BMF. Umfang und Grund der Vorläufigkeit seien im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, sei nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.

Download des BMF-Schreibens

(BMF/ STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.02.2019, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.