28.09.2018 | EU

Neue Regeln für die grenzüberschreitende Verwendung elektronischer Identifizierung

Ab dem 29. September 2018 treten EU-weite Regeln für die elektronische Identifizierung (eIDAS-Verordnung) in Kraft. Damit soll Bürgern und Unternehmen der grenzüberschreitende Zugang zu ihren Online-Diensten erleichtert werden.

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Dazu gehören die Möglichkeiten, Steuererklärungen online abzugeben, ein Bankkonto zu eröffnen oder ein Unternehmen zu gründen, sich in Schulen anzumelden und online auf medizinische Daten zuzugreifen und dabei die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten zu gewährleisten. Durch die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungssysteme können europäische Unternehmen und Verwaltungen jährlich mehr als 11 Milliarden Euro einsparen.

EU-Länder müssen Identifizierungssysteme anderer Mitgliedstaaten anerkennen

Ab dem 29. September 2018 sind alle EU-Länder gesetzlich verpflichtet, nationale elektronischen Identifizierungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen, die eIDAS-Verordnung bereits notifiziert haben und erfüllen. Deutschland und Italien haben ihr Anmeldeverfahren abgeschlossen, Luxemburg und Spanien stehen kurz vor dem Abschluss, auch Kroatien, Estland, Belgien, Portugal und das Vereinigte Königreich haben damit begonnen.

(EU-Kommission / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 28.09.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.