26.06.2018 | Bundessozialgericht

Honoraranspruch auch ohne vertragsärztliche Einweisung

Eine Krankenkasse wollte eine Klinikrechnung über knapp 6.000 Euro nicht bezahlen, weil der Patient von sich aus in stationäre Behandlung gegangen war - das ist aber unerheblich, befand das Bundessozialgericht.

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Der Vergütungsanspruch eines zugelassenen Krankenhauses gegen eine Krankenkasse für eine erforderliche und wirtschaftliche teilstationäre Behandlung ihres Versicherten setzt keine vertragsärztliche Einweisung in das Krankenhaus voraus. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 19.06.2018 (Az. B 1 KR 26/17 R) entschieden.

Der Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung entstehe unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung wie hier in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist, so die Begründung. Eine vertragsärztliche Verordnung sei auch außerhalb von Notfällen keine formale Voraussetzung des Anspruchs, so die Richter. Kliniken dürften Versicherte, die sich ohne vertragsärztliche Einweisung mit einer Akutsymptomatik vorstellen, nicht einfach ohne Untersuchung wegschicken. Die hiervon abweichende Vereinbarung im niedersächsischen Landesvertrag verstoße gegen Bundesrecht.

(BSG / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.06.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.