30.05.2018 | Bundesregierung

Betreuungsvereine: Bundesregierung offen für Änderungen im Betreuungsrecht

Die Bundesregierung steht Änderungen im Betreuungsrecht aufgeschlossen gegenüber. Das geht aus einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine sog. Kleine Anfrage hervor.

Otto-Schmidt-Verlag

Wie das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in einer Antwort (19/2305) auf eine sog. Kleine Anfrage (19/1974) der FDP-Fraktion schreibt, plant es im Nachgang zu zwei Forschungsvorhaben zum Thema Qualität in der rechtlichen Betreuung in einen breit und partizipativ angelegten Diskussionsprozess darüber einzutreten, welche Änderungen im Betreuungsrecht zur Verbesserung der Qualität und insbesondere zur weiteren Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen im Sinne von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention geplant sind.

Im aktuellen Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass die Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der Betreuungsvereine in Zusammenarbeit mit den Ländern gestärkt und für eine angemessene Vergütung der Berufsbetreuerinnen und -betreuer ebenfalls zeitnah Sorge getragen werden soll, heißt es weiter in der Antwort.

Dies teilte der Pressedienst des Deutschen Bundestags (hib) mit.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 30.05.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.