23.02.2018 | OLG Hamm

Zündelei in Mietwerkstatt, Gebäude abgebrannt - wer haftet?

Der Betreiber einer Kfz-Mietwerkstatt, ein Kunde sowie zwei ihn bei seiner Reparatur unterstützende Bekannte haften allesamt für einen Werkstattbrand, der durch unsachgemäßes Ablassen von Benzin aus einem Fahrzeugtank und einem dabei durchgeführten "Brennbarkeitstest" verursacht wurde.

Zwecks Reparatur eines Opel Corsa mietete der Kunde die Werkstatt, um gemeinsam mit zwei Bekannten den Tank des Fahrzeugs auszutauschen. Bei den Arbeiten ließen die Beteiligten Benzin aus einer Höhe von ca. 1,5m aus dem auszubauenden Tank in einen offenen Eimer auslaufen, den ihnen der Werkstattvermieter zur Verfügung gestellt hatte. Um das Ablassen des Benzins zu beschleunigen, wurde zudem ein Loch in den Tank geschlagen. Benzin gelangte so auch auf den Boden der Werkstatt und an die Hand eines der Beteiligten. Um dessen Brennbarkeit zu "testen", zündete ein anderer der Gruppe die Hand seines Kumpels an, die dieser sodann auszuschlagen versuchte. Bei diesem Geschehen entzündete sich das auslaufende Benzin. Es entstand ein Werkstattbrand, durch den das gesamte Gebäude abbrannte. Die hierdurch entstandenen Schäden beziffert der klagende Versicherer mit insgesamt über 400.000 Euro.

Alle Beklagten hätten den Brand grob fahrlässig verursacht, so die Richter des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 04.04.2017 (Az. 9 U 120/15). Bereits das Ablassen des Benzins in einen offenen Eimer stelle eine grob fahrlässige Schadensverursachung durch alle Beklagten dar. Dies widerspräche jeglichen Sicherheitsvorschriften, wie der Sachverständige bestätigt habe. Konkret sei der Brand zwar durch das "Zündeln" der Freunde ausgelöst worden. Allerdings hätten allesamt das unsachgemäße Ablassen des Benzins maßgeblich mit zu verantworten und hierdurch eine gesteigerte Gefahrenlage geschaffen, die sich dann auch im Schaden ausgewirkt habe.

(OLG Hamm / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 23.02.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.