05.02.2018 | BMF

Deutsch-fran­zö­si­sches Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men

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2015 wurden Änderungen zum deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beschlossen, insbesondere hinsichtlich des Besteuerungsrechts für Rentenzahlungen. Dazu hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt ein Durchführungsschreiben veröffentlicht.

Am 31. März 2015 wurde von Deutschland und Frankreich ein neues Zusatzabkommen (Zusatzabkommen 20152) unterzeichnet, das das deutsch-französische DBA vom 21. Juli 1959 in zahlreichen Punkten ändert. Insbesondere ändert das Zusatzabkommen 2015 das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Damit wurde dem dringenden Wunsch Frankreichs Rechnung getragen, Altersbezüge zukünftig weitestgehend im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Im Gegenzug haben sich Deutschland und Frankreich im Zusatzabkommen 2015 auf einen Rentenfiskalausgleich verständigt.

Das Durchführungsschreiben vom 18. Januar 2018 dient als Verfahrensbeschreibung und Arbeitshilfe für die mit der Festlegung und der Durchführung des Rentenfiskalausgleichs befassten Behörden.

Download des Schreibens beim BMF

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.02.2018, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.