21.12.2017 | BMF

Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen zum Eigenverbrauch

Das Bundesfinanzministerium hat neue Pauschbeträge für unentgeltliche Sachentnahmen zum Eigenverbrauch veröffentlicht.

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Sie beruhen auf Erfahrungswerten. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

Eine tabellarische Übersicht über die neuen Pauschbeträge findet sich hier.

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 21.12.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.