14.12.2017 | Studie

Internationaler Schuldnervergleich: Vor allem Deutsche sind „Immobilienschuldner“

Eine Studie zeigt, wie unterschiedlich Menschen im internationalen Vergleich mit Schulden umgehen. Die Untersuchung identifiziert fünf verschiedene Schuldnertypen: Den „Sorglosen“, den „Schuldenjunkie“, den „Gelegenheitsschuldner“, den „Immobilienschuldner“ und den „Schuldenvermeider“.

Im Auftrag des Finanzdienstleisters EOS führte das Meinungsforschungsinstitut forsa eine repräsentative Online-Befragung in Deutschland, den USA und Russland durch: Danach sind „Schuldenvermeider“ zwar in allen drei Ländern in der relativen Mehrheit – klare Unterschiede lassen sich aber auf den zweiten Plätzen erkennen: Typisch für Deutschland ist offenbar der „Immobilienschuldner“, der grundsätzlich keine Schulden machen möchte, aber Kredite für den Erwerb von Wohneigentum häufig nicht als richtige Schulden ansieht. Er liegt hierzulande mit 36 Prozent auf Platz zwei.

Demgegenüber liegen in den USA die „Sorglosen“, die mehrere Kredite zugleich bedienen, mit 29 Prozent auf Platz zwei. Professor Manfred Güllner, Gründer und Geschäftsführer von forsa, erklärt die Hintergründe: „Amerikaner haben ein starkes Vertrauen in den Kredit. Gleichzeitig gibt es in den USA angesichts geringer staatlicher Absicherung im Gesundheitswesen und einem teilweise kostenpflichtigen Bildungssystem auch eine hohe Notwendigkeit, Schulden aufzunehmen.“

In Russland dagegen sind die „Gelegenheitsschuldner“ mit 27 Prozent der zweithäufigste Schuldnertyp. Jeder vierte Russe empfindet Schulden demnach als emotional belastend, ist aber dennoch bereit, in Notsituationen Ratenkredite aufzunehmen. Der Immobilienkredit spielt in Russland traditionell mangels Wohneigentum nur eine untergeordnete Rolle. „Die wirtschaftliche Situation ist in der ‚Ära Putin‘ für die Menschen im Alltag relativ stabil – wenn auch für viele auf niedrigem Niveau. Unsere Zahlen zeigen in den letzten zwei Jahren daher auch wenig Veränderung“, so Professor Güllner.

(EOS / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.12.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.