22.11.2017 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Kabinett beschließt Rentenversicherungsbericht und niedrigeren Rentenbeitragssatz

Das Bundeskabinett hat am 22. November den Rentenversicherungsbericht 2017 und die Beitragssatzverordnung 2018 beschlossen, mit der der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2018 von derzeit 18,7 auf dann 18,6 Prozent abgesenkt wird.

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Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt und informiert insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den nächsten 15 Kalenderjahren.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • 2017 sind die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis Oktober um rund 4,4 Prozent gestiegen. Für das Jahresende wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von 32,9 Mrd. Euro geschätzt. Dies entspricht 1,59 Monatsausgaben.
  • Bei einem unveränderten Beitragssatz von 18,7 Prozent würde die geschätzte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2018 mit 1,61 Monatsausgaben die gesetzlich verankerte Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben klar überschreiten. Nach geltendem Recht muss daher der Beitragssatz zum 1. Januar 2018 auf 18,6 Prozent gesenkt werden.
  • Der Beitragssatz sinkt um 0,1 Prozentpunkte auf 18,6 Prozent und bleibt so bis 2022. Anschließend steigt der Beitragssatz schrittweise wieder an, über 20,1 Prozent im Jahr 2025 bis auf 21,6 Prozent im Jahr 2030. Im Jahr 2031 beträgt der Beitragssatz 21,9 Prozent.
  • Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 48,2 Prozent und sinkt nach dem Jahr 2024 unter 48 Prozent. Das Sicherungsniveau beträgt 45 Prozent im Jahr 2030 und 44,6 Prozent im Jahr 2031.
  • Beitragssatz und Sicherungsniveau vor Steuern bewegen sich im Rahmen der im Gesetz vorgesehenen Grenzen von 20 Prozent bzw. 46 Prozent bis zum Jahr 2020 und von 22 Prozent bzw. 43 Prozent bis zum Jahr 2030.

Der Rentenversicherungsbericht wird Bundestag und Bundesrat vorgelegt.

Die Beitragssatzverordnung 2018 bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

(BMAS / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 22.11.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.