20.11.2017 | Hans-Böckler-Stiftung

Gut die Hälfte aller Beschäftigten bekommt Weihnachtsgeld

In Deutschland erhalten 55 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Weihnachtsgeld. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Befragung der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Praxis, Weihnachtsgeld auszubezahlen, ist dabei unter den verschiedenen Unternehmen sehr ungleich verbreitet. Den größten Unterschied macht es dabei, ob ein Unternehmen tarifgebunden ist oder nicht. Während 74 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag ein Weihnachtsgeld erhalten, sind es in Betrieben ohne Tarifvertrag nur 44 Prozent.

Außerdem gibt es in den tarifgebundenen Betrieben in der Regel einen rechtlichen Anspruch auf die Sonderzahlung, in nicht-tarifgebundenen Betrieben wird das Weihnachgeld hingegen oft als freiwillige Zahlung geleistet.

Neben der Tarifbindung lassen sich eine Reihe weiterer Merkmale identifizieren, die die Chancen auf Weihnachtsgeld erhöhen.

  • West/Ost: Nach wie vor gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 57 Prozent, in Ostdeutschland nur 43 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.
  • Männer/Frauen: Frauen erhalten seltener Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 49 Prozent, bei den Männern dagegen 58 Prozent.
  • (Un)Befristet Beschäftigte: Von den Beschäftigten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen 55 Prozent ein Weihnachtsgeld, unter befristet Beschäftigten sind es nur 42 Prozent.
  • Vollzeit/Teilzeit: Bei Vollzeitbeschäftigten ist der Erhalt von Weihnachtsgeld mit 55 Prozent deutlich wahrscheinlicher als bei Teilzeitbeschäftigten, von denen nur 39 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung erhalten.
  • Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft sind deutlich im Vorteil: 65 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, unter den Nichtmitgliedern dagegen nur 50 Prozent.

Ein vergleichsweise hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie, bei denen die Jahressonderzahlung zwischen 95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens liegt. Es folgen unter anderem die Bereiche Versicherungen, Einzelhandel sowie Metallindustrie. Im öffentlichen Dienst beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 53 und 82 Prozent.

(Hans-Böckler-Stiftung / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.11.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.