20.11.2017 | Landgericht Dresden

Kein Neufahrzeug bei Dieselbetrug

Käufer von Fahrzeugen mit Betrugssoftware zur Manipulation der Dieselabgaswerte müssen zunächst ein Update aufspielen lassen und haben keinen Anspruch auf ein neues Fahrzeug, entschied das Landgericht Dresden.

In einem als Pilotverfahren geführten Prozess hat das Landgericht Dresden die gegen einen Skoda-Händler gerichtete Klage eines von der VW-Abgas-Affäre betroffenen Fahrzeugkäufers abgewiesen. Das Gericht verneinte in seinem Urteil vom 8.11.2017 (Az. 7 O 1047/16) einen Anspruch auf Lieferung eines Neufahrzeugs, weil dies unverhältnismäßig sei. Der Käufer müsse zunächst dem Händler Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen, also das angebotene Update durchzuführen. Erst wenn diese Nachbesserung in der Regel nach dem zweiten Versuch gescheitert sei, könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Rücknahme des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Entschädigung für die bisherige Nutzung verlangen.

Dass die vom VW-Konzern angebotenen Updates von vornherein nicht geeignet seien oder nicht funktionierten, hält das Gericht nicht für erwiesen. Vom ADAC durchgeführte Tests hätten ergeben, dass die Updates durchweg zu einer erheblichen Reduzierung der Stickstoffemissionen geführt hätten und Motorleistung und Verbrauch sich nicht signifikant verschlechtert hätten.

Unstreitig sei es in einzelnen Fällen nach Durchführung des Updates zu Problemen gekommen. Gelinge VW auch beim zweiten Versuch die Beseitigung des Mangels nicht oder stellten sich nachteilige Wirkungen auf das Fahrzeug oder seine Werte heraus, so könne der Kunde dann vom Vertrag zurücktreten und Rückzahlung des Kaufpreises - abzüglich einer Entschädigung für die Nutzung – gegen Rückgabe des Fahrzeugs – verlangen.

(LG Dresden / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 20.11.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.