07.11.2017 | Finanzwirtschaft

Bundesrechnungshof mahnt Abbau von Steuervergünstigungen an

Der Bundesrechnungshof hat sich zum Bundeshaushalt geäußert und mahnt den Abbau von Steuervergünstigungen an. Kritisch sieht er Steuerrabatte bei der Energiebesteuerung, für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie die Vergünstigung für Dieselkraftstoffe. Zudem sei eine Reform der ermäßigten Umsatzsteuer angezeigt.

Der Bundesrechnungshof sieht enorme, absehbaren Herausforderungen für den Bundeshaushalt und nennt insbesondere die Belastungen und Risiken im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel, der Infrastruktur, der kerntechnischen Entsorgung sowie der Asyl- und Flüchtlingsmigration. Hinzu kämen die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowie haushaltsrelevante europäischee Entwicklungen.

Kritische Überprüfung von Steuersubventionen geboten

Vor diesem Hintergrund hält der Bundesrechnungshof eine kritische Überprüfung von Steuersubventionen und der sonstigen Steuervergünstigungen für geboten. Dafür würden sich die Subventionen im Bereich der Stromsteuer sowie der übrigen Energiesteuern anbieten. Nicht zuletzt gehöre die unterschiedliche Besteuerung von Diesel und Benzin auf den Prüfstand. Beide Kraftstoffe hätten Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Insofern stelle sich die Frage, weshalb der eine gegenüber dem anderen privilegiert werde. Zudem sollte nach Auffassung des Bundesrechnungshofs die von ihm schon mehrfach geforderte Überarbeitung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes angegangen werden. 

Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts

Die kritische Überprüfung mit dem Ziel der nachhaltigen Begrenzung von Steuervergünstigungen wäre gleichwohl ein Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts. Viele der Vergünstigungen seien steuersystemisch nicht erklärbar; sie würden oftmals nicht gesamtwirtschaftlich relevanten Zwecken dienen, sondern der Erfüllung ökonomischer Einzelinteressen.

Mit seinem Bericht hat der Bundesrechnungshof heute das Parlament und die Bundesregierung über seine Feststellungen zur Lage der Bundesfinanzen mit Blick auf die 19. Wahlperiode unterrichtet.

(Bundesrechnungshof / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.11.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.