05.10.2017 | Europäische Kommission

EU-Kommission: Amazon soll rund 250 Mio. Euro zurückzahlen

Die EU-Kommission ist der Auffassung, Luxemburg habe Amazon unzulässige Steuervergünstigungen von rund 250 Mio. Euro gewährt. Dies sei nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, Luxemburg müsse die unzulässigen Beihilfen nun von dem Unternehmen zurückfordern.

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auf der Pressekonferenz am 4. Oktober 2017 in Brüssel. (© European Union , 2017 / Source: EC - Audiovisual Service / Photo: Lukasz Kobus)

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu am 4. Oktober 2017 in Brüssel: "Luxemburg hat Amazon unzulässige Steuervergünstigungen gewährt. Dadurch wurden fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert. Mit anderen Worten zahlte Amazon nur ein Viertel der Steuern, die andere, lokale Unternehmen entrichten mussten, obwohl sie den gleichen nationalen Steuerregeln unterlagen. Eine solche Begünstigung ist nach den EU-Beihilfevorschriften verboten. Die Mitgliedstaaten dürfen multinationalen Konzernen keine selektiven Steuervergünstigungen gewähren, die anderen Unternehmen nicht zur Verfügung stehen."

"Steuerbelastung ohne triftigen Grund verringert"

Im Zuge einer im Oktober 2014 eingeleiteten eingehenden Prüfung ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, dass die Steuerbelastung von Amazon in Luxemburg durch einen von Luxemburg im Jahr 2003 ausgestellten und 2011 verlängerten Steuervorbescheid ohne triftigen Grund verringert wurde.

Der Steuervorbescheid habe es Amazon ermöglicht, den größten Teil seiner Gewinne von einem Unternehmen des Amazon-Konzerns, das der Luxemburger Steuer unterliegt (Amazon EU), auf ein Unternehmen zu verlagern, bei dem das nicht der Fall ist (Amazon Europe Holding Technologies). Der Steuervorbescheid sah insbesondere vor, dass Amazon EU eine Lizenzgebühr an Amazon Europe Holding Technologien zahlt, sodass sich der zu versteuernde Gewinn von Amazon EU wesentlich verringert.

"Nicht mit der wirtschaftlichen Realität im Einklang"

Die Kommission stellte im Rahmen ihrer Untersuchung fest, dass die Lizenzgebühren, die durch den Steuervorbescheid genehmigt wurden, "künstlich aufgebläht" worden seien und "nicht mit der wirtschaftlichen Realität im Einklang" stehen würden. Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass Amazon durch den Steuervorbescheid ein selektiver wirtschaftlicher Vorteil gewährt wurde, weil der Konzern dadurch weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen, die denselben nationalen Steuervorschriften unterlagen. Unterm Strich führte der Steuerbescheid dazu, dass Amazon auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern zahlen musste, so die Kommission.

(EU / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 05.10.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.