25.09.2017 | Oberlandesgericht Köln

Anfechtung einer Erbschaft bei überschuldetem Nachlass

Die Erbschaft eines überschuldeten Nachlasses kann angefochten werden. Voraussetzung ist allerdings ein Irrtum über die tatsächlichen Verhältnisse.

Im verhandelten Fall ging es um eine im Alter von 47 Jahren verstorbene Frau, die kein Testament verfasst hatte; von den Erben - dem Ehemann und den beiden Geschwistern - schlug nur die Schwester die Erbschaft direkt aus. Der Bruder ließ die sechswöchige Frist zunächst verstreichen und erklärte erst später die Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Irrtums: Er habe nicht gewusst, dass der Nachlass überschuldet sei.

Dies gewährten ihm die Richter am Oberlandesgericht Köln. Der Erbe habe gewusst, dass die Erblasserin ein Jahr vor ihrem Tod eine Abfindung in Höhe von rund 100.000 Euro erhalten habe; außerdem habe ein Kontoauszug einige Monate vor dem Tod ein Kontoguthaben von rund 60.000 Euro ausgewiesen.

Angesichts dieser konkreten Anhaltspunkte habe er erwarten dürfen, dass der Nachlass werthaltig sei. Diese Erwartung habe sich nicht erfüllt. Sein Bemühen, von dem Ehemann Auskünfte über den Verbleib der Abfindungssumme zu erhalten, sei erfolglos gewesen. Mangels Informationen zum Verbleib der Abfindung und angesichts einer an ihn adressierten Krankenhausrechnung über die Behandlung der Erblasserin könne der Bruder die Annahme der Erbschaft anfechten.

(OLG Köln / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 25.09.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.