12.09.2017 | Außenwirtschaft

Bundesregierung: Ausländische Investitionen im Blick

Die Bundesregierung will Investitionen aus dem Ausland in deutsche Unternehmen strenger prüfen. Schon bisher habe man mit der Außenwirtschaftsverordnung Instrumente in der Hand, um den Erwerb inländischer Unternehmen durch Unionsfremde zu prüfen und gegebenenfalls zu untersagen oder mit Auflagen zu versehen.

Mit der Verordnung soll das nationale Investitionsprüfungsrecht konkretisiert werden, heißt es mit Blick auf die Entwicklung ausländischer Direktinvestitionen. Das Investitionsprüfungsrecht soll vor allem auf Bereiche mit sicherheitsrelevanten Technologien ausgeweitet werden. Dazu zählt die Regierung Unternehmen, die branchenspezifische Software zum Betrieb kritischer Infrastrukturen entwickeln. Dazu gerechnet werden unter anderem Unternehmen, die mit Überwachungsmaßnahmen nach dem Telekommunikationsgesetz betraut sind, Cloud-Computing-Dienste erbringen oder Schlüsselunternehmen für Produkte der Telematikinfrastruktur sind.

"Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist von strategischer Bedeutung. Beeinträchtigungen kritischer Prozesse oder gar ihr Ausfall können weitreichende soziale und ökonomische Folgen haben", so die Bundesregierung. Der Erwerb von Unternehmen aus diesem Bereich durch unionsfremde Investoren treffe regelmäßig die Versorgungssicherheit der BRD.

Das schreibt die Bundesregierung in der Neunten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 12.09.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.