07.09.2017 | Automobilbranche

Kfz-Gewerbe begrüßt neues Carsharing-Gesetz

Das neue Carsharing-Gesetz tritt ist am 1.9.2017 in Kraft getreten. Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mitteilt, seien viele Autohändler und Kfz-Werkstätten neuen Mobilitätskonzepten gegenüber sehr aufgeschlossen.

Autohändler und Kfz-Werkstätten wollen in Eigenregie oder mit Partnern eine Carsharing-Flotte aufbauen, so der Verband. Sieben Prozent der Kfz-Betriebe hätten bereits ein eigenes Carsharing-Angebot, weitere elf Prozent würden planen, ein solches in den kommenden Jahren einzuführen. Das ergab eine gemeinsame Umfrage unter 450 Unternehmen von ZDK und der Unternehmensberatung BBE Automotive.

Die Mehrheit der Kfz- Unternehmen (81 Prozent) erwarten ein Wachstum des Carsharing in städtischen Regionen. Generell werden alternative Mobilitätsangebote wie Carsharing vor allem eingesetzt, um die Kundenzufriedenheit zu steigern, neue Kunden zu gewinnen und als Marketinginstrument für den eigenen Betrieb.

Was speziell den fabrikatsgebundenen Autohandel betrifft, erhoffet sich jeder zweite eine stärkere Unterstützung durch die Fahrzeughersteller.

(ZDK / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 07.09.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.