16.08.2017 | Statistik

Arztpraxen erwirtschaften zwei Drittel aus Kassenabrechnungen

Mit 70,4 Prozent entfiel 2015 der überwiegende Teil der Einnahmen der Arztpraxen auf Kassenabrechnungen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, resultierten aus Privatabrechnungen 26,3 Prozent der Einnahmen und 3,3 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen in Deutschland 2015 bei 507.000 Euro. Dies gilt für Praxen, die als Einzelpraxis oder als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft geführt werden. Dieser Durchschnittswert ist stark von Praxen mit sehr hohen Einnahmen beeinflusst, denn die Hälfte aller Arztpraxen hatte Einnahmen von weniger als 373.000 Euro (Median).

Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen Höhe von 249.000 Euro je Arztpraxis gegenüber. Bei der Hälfte der Praxen betrugen die Ausgaben weniger als 166.000 Euro (Median). Die Aufwendungen setzten sich zu 51,9 Prozent aus Personal- und zu 48,1 Prozent aus Sachaufwendungen zusammen. Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis lag 2015 bei 258 000 Euro. Die Hälfte aller Arztpraxen hatte einen Reinertrag von höchstens 197 000 Euro (Median).

Radiologen haben den höchsten Reinertrag

Zwischen den Arztpraxen verschiedener Fachgebiete gibt es große Unterschiede bei Einnahmen und Aufwendungen und damit auch beim Reinertrag: Den höchsten Reinertrag erzielten 2015 die Praxen der Fachgebiete Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie mit 850.000 Euro, gefolgt von Praxen der Fachgebiete Augenheilkunde (370.000 Euro) und Orthopädie (310.000 Euro).

Am niedrigsten fiel der durchschnittliche Reinertrag mit 180 000 Euro bei den Praxen der Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aus. Praxen des Fachgebiets Allgemeinmedizin erreichten einen durchschnittlichen Reinertrag von 227.000 Euro.

(Destatis / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 16.08.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.