17.06.2017 | Medizinische Versorgung

Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte geplant

Im Notfall zählt jede Minute. Ärztinnen und Ärzte müssen vor allem rasch wissen, mit wem sie es zu tun haben, doch Patienten sind im Notfall oft nicht mehr in der Lage, selbst Auskunft zu geben. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll für die medizinische Versorgung im Notfall neue Möglichkeiten bieten.

Auf der elektronischen Gesundheitskarte können in einem Notfalldatensatz alle für diese Situation relevanten medizinischen Informationen gespeichert sein: chronische Erkrankungen, Blutgruppe, Medikation, Allergien, Unverträglichkeiten, Kontaktdaten zu Angehörigen und besondere Hinweise, beispielsweise auf Schwangerschaft oder Implantate. Die große Mehrheit der Bundesbürger steht einer solchen Datenspeicherung positiv gegenüber. Das hat eine Umfrage ergeben, die der Digitalverband Bitkom zusammen mit der Bayerischen TelemedAllianz (BTA) durchgeführt hat.

Ab 2018 sollen nach aktuellen Planungen des Bundesgesundheitsministeriums Patienten die Möglichkeit erhalten, Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern zu lassen. Nur Ärzte dürfen die Notfalldaten im Ernstfall auch ohne Patienteneinwilligung lesen, beispielsweise wenn der Betroffene bewusstlos ist. Über den Notfalldatensatz hinaus können auf Wunsch des Patienten auch Informationen über den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen wie Organspendeausweis, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hinterlegt werden.

(Bitkom / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 17.06.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.