09.06.2017 | Sozialgericht Düsseldorf

Therapie mit Tieren nicht hochwertiger

Nutzt es Patienten, wenn Tiere in eine psychotherapeutische Behandlung integriert werden? Um diese Frage stritten sich kassenärztliche Vereinigung und Therapeutin. Das Gericht entschied am Ende zugunsten der KV.

Die tiergestützte Intervention stellt keine qualitative Verbesserung der Versorgungssituation dar, befanden die Sozialrichter in Düsseldorf. Gerade bei Kindern und Jugendlichen brauche es zwar oft einige Zeit, um Vertrauen zu fassen und über Schwierigkeiten zu sprechen. Der Umgang mit Tieren könne diesen Zugang erleichtern. Jeder Patient und jede Therapiesituation seien jedoch individuell - Tiere damit nicht generell besser als andere spielerische Elemente, die Kinder ansprechen.

Mit diesen Argumenten erteilen sie der Klage einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin eine Absage, die eine Zweigpraxis eröffnen wollte, obwohl der Vorsorgungsbedarf im Planungsbereich gedeckt war. Die Zweigpraxis sollte eine tiergestützte Intervention mit Eseln, Kaninchen und Katzen anbieten, um so einen Zugang zu den Kindern und Jugendlichen zu erreichen. Die beklagte kassenärztliche Vereinigung hatte den Antrag abgelehnt.

(Sozialgericht Düsseldorf / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 09.06.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.

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