26.05.2017 | Handwerk

Gesetz für Schornsteinfeger

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird geändert. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes eingebracht.

Ziel des Entwurfs ist es, Sammelausschreibungen zur Besetzung von Kehrbezirken durchzuführen.

Weitere Maßnahmen dienen der Verbesserung der Kehrbezirksverwaltung. Da die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger befristet ist, müssen Kehrbezirke nach Ablauf von sieben Jahren wieder neu ausgeschrieben werden. Mit der Möglichkeit der Sammelausschreibung soll eine lückenlose Besetzung der Kehrbezirke sichergestellt werden.

(hib / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 26.05.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.