15.02.2017 | Bundesfinanzministerium

Gemeinnützigen Organisationen dürfen Spendenquittungen künftig auch per E-Mail übermitteln

Ein BMF-Schreiben vom 6. Februar 2017 regelt, dass es gemeinnützigen Organisationen freistellt, wie sie künftig Zuwendungsbestätigungen übermitteln wollen. Demnach ist auch die Übermittlung per E-Mail künftig möglich.

Die Form der Zuwendungsbestätigung bleibt erhalten. Nach dem Ausdruck sind also beide Spendenquittungen - ob per Brief oder per E-Mail zugestellt - optisch nach amtlichem Muster erstellt, lediglich der Weg der Übermittlung ist unterschiedlich. Das BMF-Schreiben eröffnet damit Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger und auch für die gemeinnützigen Körperschaften, das Verfahren um die Zuwendungsbestätigungen eigenständig digital zu organisieren.

Download des BMF-Schreibens

(BMF / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 15.02.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.