14.02.2017 | EU

EU-Kartellwächter prüfen Online-Handel

Angebote zu Unterhaltungselektronik, Videospielen und Hotelübernachtungen sind ins Visier der EU-Kommission geraten. Können alle Verbraucher in der EU diese Produkte und Dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen im Internet erwerben?

Die Europäische Kommission hat drei getrennte Untersuchungen eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Praktiken im Online-Handel Verbraucher daran hindern, Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen über Grenzen hinweg auswählen und zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erwerben, und damit möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen. Konkret wird geprüft, ob die betroffenen Unternehmen Einzelhandelspreise in unlauterer Weise beschränken oder Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Standortes bestimmte Angebote vorenthalten.

Es gebe Hinweise darauf, so die Kommission, dass Unternehmen gezielt Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel errichten, um so den EU-Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufzuteilen und Wettbewerb zu verhindern. Im Fokus der Ermittler stehen unter anderem die Unternehmen Asus, Denon & Marantz, Philips, Pioneer, Valve Corporation, Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax, Kuoni, REWE, Thomas Cook und TUI und Meliá Hotels.

Die Kommission führt die Untersuchungen auf eigene Initiative hin durch.

(EU / STB Web)

Hinweis: Beachten Sie bitte das Datum dieses Artikels. Er stammt vom 14.02.2017, sodass die Inhalte ggf. nicht mehr dem aktuellsten (Rechts-) Stand entsprechen.